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Leitfaden KAS-25 zur Einstufung von Abfällen
nach der Störfall-Verordnung

Vortrag von Dr. Winfried Reiling
beim Sicherheitstechnischen Erfahrungsaustausch 2014 der LUBW in Karlsruhe


Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) veranstaltete in Karlsruhe am 09. und 10. April 2014 einen "Sicherheitstechnischen Erfahrungsaustausch für Sachverständige nach § 29a BImSchG" unter der Leitung von Mark Hailwood, BSc., MPhil. und Dipl.-Ing. Thomas Hackbusch (beide LUBW).

An der ausgebuchten Veranstaltung nahmen mehr als 80 Fachleute teil, darunter Sachverständige nach § 29a BImSchG, Anlagenbetreiber und Mitarbeiter von Überwachungs- und Genehmigungsbehörden. Neben der Erörterung aktueller störfall- und sicherheitsrelevanter Themen stand der Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern im Vordergrund.

Dr. Winfried Reiling, seit 1997 bekannt gegebener Sachverständiger nach § 29a BImSchG, hat zum wiederholten Mal als Referent mitgewirkt und im Rahmen seines Vortrags über „VORGEHENSWEISEN UND ERFAHRUNGEN BEI DER ANWENDUNG DES LEITFADENS KAS-25 ZUR EINSTUFUNG VON ABFÄLLEN NACH DER STÖRFALL-VERORDNUNG“ berichtet.

Nähere Informationen zur Veranstaltung und den behandelten Themen sind auf der Homepage der LUBW verfügbar. Bei Interesse können Sie die Vortragsfolien sowie eine Übersicht zur §29a-Sachverständigenbekanntgabe von Dr. Reiling hier erhalten.


Dr. Winfried Reiling

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